Technisches Lexikon / Rauchschutz / Rauchdichte

Rauchschutz / Rauchdichte

Rauchschutztüren

Im Wesentlichen werden in der ÖNORM B 3851 Klassifikation „S“ Rauchschutzabschlüsse definiert, welche den Durchgang von Rauchgasen (bis zu 200°) unter bestimmten Voraussetzungen verhindern bzw. einschränken, ohne dass diese Rauchschutzabschlüsse dabei dem direktem Feuer ausgesetzt sind. Rauchschutzabschlüsse (rauchdichte Türen) mit der Klassifikation „S“ werden gemäß ÖNORM B 3851:2004 Rauch­schutz­abschlüsse – Drehflügel-, Pendel und –tore, ein- und zweiflügelige hinsichtlich der Rauchdichtheit über die Ermittlung der Leck­rate nach ÖNORM EN 1634-3 geprüft.

Die Prüfung erfolgt bei 2 Prüftemperaturen:

·         Umgebungstemperatur („Sa“) 20 +- 10 ?C, a steht für „ambient“, Druck in Prüfkammer 50 Pa

·         Erhöhte Temperatur („Sm“) 200 +- 20 ?C, m steht für „medium“ , Druck in Prüfkammer 50 Pa

Die Klassifizierung Sm (positives Prüfergebnis bei erhöhter Temperatur) bedeutet, dass auch die Klassifikation Sa mit ein­ge­schlossen ist.

Rauchschutzabschlüsse müssen beim Auftreten von Rauch mindestens einmal selbsttätig schließen. Bei Wohnungs­ein­gangs­türen, Schachtüren udgl. ist keine Selbstschließung oder Schließfolgeregelung erforderlich.

Vor der Prüfung auf Rauchdichtheit muss der Prüfkörper den Nachweis auf Bedienbarkeit durch 500 Öffnungs- und Schließzyklen erbringen.