Technisches Lexikon / Beschusssicherheit

Beschusssicherheit

Durchschusshemmende Türen, Fenster sowie Roll-, Dreh- und Schiebeläden wird in der Norm ÖNORM EN 1522 in verschiedene Widerstandsklassen eingeteilt (Klassen FB 1 bis FB 7 sowie FSG).

Die in den Normen beschriebenen Prüfverfahren sehen dabei den Beschuss mit fest definierten Waffen sowie definierten Entfernungen zum Ziel vor. Die Angabe der Widerstandsklasse muss im Prüfergebnis mit einer zusätzlichen Kennzeichnung S (Splitterabgang) oder NS (kein Splitterabgang) versehen werden.
Die Klassen der Normen gelten nicht für Durchschuss hemmende Verglasungen.

Klasse

Art der Waffe

Kaliber

Munition

Beschussbedingungen

Art

Masse
g

Prüfentfernung m

Geschoss-
geschwindigkeit m/s

FB 1

Büchse

22 LR

L/RN

2,6 ± 0,1

10 ± 0,5

360 ± 10

FB 2

Faustfeuerwaffe

9 mm Luger

FJ(1)/RN/SC

8,0 ± 0,1

5 ± 0,5

400 ± 10

FB 3

Faustfeuerwaffe

357 Mag.

FJ(1)/CB/SC

10,2 ± 0,1

5 ± 0,5

430 ± 10

FB 4

Faustfeuerwaffe

Faustfeuerwaffe

357 Mag.

44 Rem. Mag.

FJ(1)/CB/SC

FJ(2)/FN/SC

10,2 ± 0,1

15,6 ± 0,1

5 ± 0,5

5 ± 0,5

430 ± 10

440 ± 10

FB 5

Büchse

5,56 x 45*

FJ(2)/PB/SCP1

4,0 ± 0,1

10 ± 0,5

950 ± 10

FB 6

Büchse

5,56 x 45*

7,62 x 51

FJ(2)/PB/SCP1

FJ(1)/PB/SC

4,0 ± 0,1

9,5 ± 0,1

10 ± 0,5

10 ± 0,5

950 ± 10

830 ± 10

FB 7

Büchse

7,62 x 51**

FJ(2)/PB/HC1

9,8 ± 0,1

10 ± 0,5

820 ± 10

L CB FJ FN HC1 PB RN SC SCP1 FJ(1) FJ(2) Blei Kegelspitzkopf Vollmantelgeschoß Flachkopfgeschoß Stahlhartkern, Masse (3,7 ± 0,1 g), Härte über 63 HRC Spitzkopfgeschoß Rundkopfgeschoß Weichkern (Blei) Weichkern (Blei) mit Stahlpenetrator (Typ SS 109) Vollmantel, Stahl Vollmantel, Kupfer

* um die Anforderungen für das Kaliber (5,56 x 45) zu erreichen, wird eine Drall-Länge von (178 ± 10 mm) empfohlen
** um die Anforderungen der Klasse FB 7 zu erreichen wird eine Drall-Länge von (254 ± 10 mm) empfohlen

Anmerkung 1: Falls ein einzelner Schuss abgefeuert werden soll, so kann die Prüfentfernung, um die Treffergenauigkeit nach EN 1523 : 1998, Abschnitt 6 zu erreichen, verringert werden. In diesem Fall kann die Geschoßgeschwindigkeit unter Umständen nicht gemessen werden.

Anmerkung 2: Um als FB 4 oder FB 6 klassifiziert zu werden, ist der Prüfkörper mit den beiden aufgeführten Kalibern zu prüfen.