Förderungen

Was Ihr Bundesland fördert, ändert sich. Wir sagen Ihnen, was gerade gilt.

Aktuell führen wir hier die Förderung der Stadt Wien für Sonnenschutz-Anlagen an Fenstern. Fördermittel können begrenzt sein, und die Länder ändern ihre Bedingungen ohne unser Zutun. Verbindlich ist immer die zuständige Förderstelle. Fragen Sie uns, wir kennen den aktuellen Stand.

Wien

Förderung in Wien

Sonnenschutz-Anlagen:

Eine Förderung können MieterInnen von mehrstöckigen Wohngebäuden erhalten, wenn sie die Sonnenschutz-Anlagen an außenliegenden Fenster montieren lassen.

Wesentliche Förderungsvoraussetzungen sind:

  • Es müssen mindestens drei Wohneinheiten vorhanden sein.
  • Eine Rechnung die nicht älter als 6 Monate sein darf.
  • Dies gilt für elektrische und mechanisch betriebene Modelle.
  • Bei Mietwohnungen Zustimmung der HauseigentümerInnen/ Hausverwaltung.
  • Bei Fassadenmarkisen benötigen Sie zusätzlich einen Qualitätsnachweis.
  • FörderungsbewerberInnen müssen den Hauptwohnsitz in der zu sanierenden Wohnung führen.
  • Nur Fachfirmen dürfen den Sonnenschutz montieren.

Die Stadt Wien übernimmt 50% der Kosten bis zu 1.500,- (inkl. MwSt.)

Eigenheime, Kleingartenwohnhäuser, Reihenhäuser und Geschäftslokale werden nicht gefördert.

Aktuell finden Sie alle weiteren Informationen unter:

Stadt Wien – Förderung Sonnenschutz

Stadt Wien – Vermietererklärung (PDF)

Wappen der Stadt Wien

Ausgelaufene Förderungen

In Niederösterreich ist die Förderaktion „Sicheres Wohnen“ mit 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Gefördert wurden damals Sicherheitseingangstüren zu Wohnungen ab der Widerstandsklasse 3 mit 30 % der Investitionskosten, höchstens 1.000 Euro.

Im Burgenland ist keine Antragstellung mehr möglich, die Förderaktion ist beendet. Ob es neue Förderungen gibt, sagen wir Ihnen gerne.

Aktionen

Unabhängig vom Bundesland: Was RIHA selbst nachlässt, steht in den laufenden Aktionen. Bedingungen und Laufzeit jeweils auf der Aktionsseite.

Alle Aktionen

Wie können wir helfen?

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