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Förderung in Wien

Eine Förderung können MieterInnen von Wohnungen und EigentümerInnen von Wohnungen erhalten. Wesentliche Förderungsvoraussetzungen sind: FörderungswerberInnen müssen den Hauptwohnsitz in der zu sanierenden Wohnung führen. Nutzfläche der Wohnung: mindestens 22 Quadratmeter. Das Haus wurde vor mindestens 20 Jahren errichtet. Es werden nur einbruchshemmende Wohnungseingangstüren ab Widerstandsklasse 3 gefördert, welche nach der ÖNORM B5338 geprüft und gekennzeichnet sind.…

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Förderung in Burgenland

Detaillierte Informationen finden Sie unter https://www.burgenland.at/themen/wohnen/sicheres-wohnen/sicherheitstueren/ Wie wird gefördert? Nicht rückzahlbarer Zuschuss Zuschuss kann nur einmal gewährt werden, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch Antrag kann bis spätestens 6 Monate nach Einbau bzw. Inbetriebnahme eingereicht werden Was wird gefördert? Einbau einer Sicherheitstür, die nach der ÖNORM ENV 1627 bzw. ONÖRM B 5338 mit einer Widerstandsklassen von…

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