Förderung in Wien
Sonnenschutz-Anlagen:
Eine Förderung können MieterInnen von mehrstöckigen Wohngebäuden erhalten, wenn sie die Sonnenschutz-Anlagen an außenliegenden Fenster montieren lassen.
Wesentliche Förderungsvoraussetzungen sind:
- Es müssen mindestens drei Wohneinheiten vorhanden sein.
- Eine Rechnung die nicht älter als 6 Monate sein darf.
- Dies gilt für elektrische und mechanisch betriebene Modelle.
- Bei Mietwohnungen Zustimmung der HauseigentümerInnen/ Hausverwaltung.
- Bei Fassadenmarkisen benötigen Sie zusätzlich einen Qualitätsnachweis.
- FörderungsbewerberInnen müssen den Hauptwohnsitz in der zu sanierenden Wohnung führen.
- Nur Fachfirmen dürfen den Sonnenschutz montieren.
Die Stadt Wien übernimmt 50% der Kosten bis zu 1.500,- (inkl. MwSt.)
Eigenheime, Kleingartenwohnhäuser, Reihenhäuser und Geschäftslokale werden nicht gefördert.
Aktuell finden Sie alle weiteren Informationen unter:
https://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/ahs-info/pdf/vermietererklaerung.pdf