Förderung in Wien

Sonnenschutz-Anlagen: 

Eine Förderung können MieterInnen von mehrstöckigen Wohngebäuden erhalten, wenn sie die Sonnenschutz-Anlagen an außenliegenden Fenster montieren lassen.

Wesentliche Förderungsvoraussetzungen sind:

  • Es müssen mindestens drei Wohneinheiten vorhanden sein.
  • Eine Rechnung die nicht älter als  6 Monate sein darf.
  • Dies gilt für elektrische und mechanisch betriebene Modelle.
  • Bei Mietwohnungen Zustimmung der HauseigentümerInnen/ Hausverwaltung.
  • Bei Fassadenmarkisen benötigen Sie zusätzlich einen Qualitätsnachweis.
  • FörderungsbewerberInnen müssen den Hauptwohnsitz in der zu sanierenden Wohnung führen.
  • Nur Fachfirmen dürfen den Sonnenschutz montieren.

Die Stadt Wien übernimmt 50% der Kosten bis zu 1.500,- (inkl. MwSt.)

Eigenheime, Kleingartenwohnhäuser, Reihenhäuser und Geschäftslokale werden nicht gefördert.

Aktuell finden Sie alle weiteren Informationen unter:

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauenwohnen/wohnbaufoerderung/foerderungsantraege/sonnenschutz.html

https://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/ahs-info/pdf/vermietererklaerung.pdf