Förderung in Wien
Türen:
Eine Förderung können MieterInnen von Wohnungen und EigentümerInnen von Wohnungen erhalten.
Wesentliche Förderungsvoraussetzungen sind:
- FörderungswerberInnen müssen den Hauptwohnsitz in der zu sanierenden Wohnung führen.
- Das Haus wurde vor mindestens 20 Jahren errichtet.
- Eine Rechnung die nicht älter als 6 Monate sein darf.
- Eingereicht werden nur ONLINE auf der Stadt Wien Homepage
- Es werden nur einbruchshemmende Wohnungseingangstüren ab Widerstandsklasse 3 gefördert, welche nach der ÖNORM B5338 geprüft, zertifiziert und gekennzeichnet sind.
- Bei Mietwohnungen Zustimmung der HauseigentümerInnen
Diese werden mit einem einmaligen, nichtrückzahlbarem Beitrag im Ausmaß von 20% der Kosten, max. 400 Euro bei einflügeligen, 800 Euro bei doppelflügeligen Türen, gefördert.
Eigenheimen, Kleingartenwohnhäusern oder Reihenhäusern werden nicht gefördert.
Aktuell finden Sie alle Informationen unter:
Hier ist der Link um online einzureichen: Online-Formular
Antragsformular für Miet-, Genossenschafts- und Dienstwohnungen
Sonnenschutz-Anlagen:
Eine Förderung können MieterInnen von mehrstöckigen Wohngebäuden erhalten, wenn sie die Sonnenschutz-Anlagen an außenliegenden Fenster montieren lassen.
Wesentliche Förderungsvoraussetzungen sind:
- Es müssen mindestens drei Wohneinheiten vorhanden sein.
- Eine Rechnung die nicht älter als 6 Monate sein darf.
- Dies gilt für elektrische und mechanisch betriebene Modelle.
- Bei Mietwohnungen Zustimmung der HauseigentümerInnen/ Hausverwaltung.
- Bei Fassadenmarkisen benötigen Sie zusätzlich einen Qualitätsnachweis.
- FörderungsbewerberInnen müssen den Hauptwohnsitz in der zu sanierenden Wohnung führen.
- Nur Fachfirmen dürfen den Sonnenschutz montieren.
Die Stadt Wien übernimmt 50% der Kosten bis zu 1.500,- (inkl. MwSt.)
Eigenheime, Kleingartenwohnhäuser, Reihenhäuser und Geschäftslokale werden nicht gefördert.
Aktuell finden Sie alle weiteren Informationen unter:
https://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/ahs-info/pdf/vermietererklaerung.pdf