CE Kennzeichnung von Haustüren

Mit dem CE-Zeichen erklärt der Hersteller eigenverantwortlich, dass sein Produkt bestimmten Mindestanforderungen genügt. Diese sind je Produkt in den geltenden EU-Richtlinien europaweit festgelegt. Für Fenster und Aussentüren gilt die Produktnorm EN 14351-1.

Die CE-Kennzeichnung ist ein Hauptindikator für die Konformität
eines Produkts mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen
der EU und ermöglicht den freien Warenverkehr innerhalb des
europäischen Marktes. Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung
bestätigt der Hersteller in eigener Verantwortung, dass das
Produkt alle Bedingungen erfüllt, die für die CE-Kennzeichnung
gesetzlich vorgeschrieben sind, und gewährleistet damit, dass das
Produkt innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR, umfasst
die 27 Mitgliedsstaaten der EU und die EFTA-Mitgliedsländer
Island, Norwegen und Liechtenstein) sowie in der Türkei verkauft
werden darf.

Siehe Leitfaden von Holzforschung Austria zur CE Kennzeichnung von Außentüren.

RIHA Konformitätserklärung Aluminium Hauseingangstüren

CE Werte für RIHA Hauseingangstüren