CE Kennzeichnung von Haustüren
Mit dem CE-Zeichen erklärt der Hersteller eigenverantwortlich, dass sein Produkt bestimmten Mindestanforderungen genügt. Diese sind je Produkt in den geltenden EU-Richtlinien europaweit festgelegt. Für Fenster und Aussentüren gilt die Produktnorm EN 14351-1.
Die CE-Kennzeichnung ist ein Hauptindikator für die Konformität
eines Produkts mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen
der EU und ermöglicht den freien Warenverkehr innerhalb des
europäischen Marktes. Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung
bestätigt der Hersteller in eigener Verantwortung, dass das
Produkt alle Bedingungen erfüllt, die für die CE-Kennzeichnung
gesetzlich vorgeschrieben sind, und gewährleistet damit, dass das
Produkt innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR, umfasst
die 27 Mitgliedsstaaten der EU und die EFTA-Mitgliedsländer
Island, Norwegen und Liechtenstein) sowie in der Türkei verkauft
werden darf.
Siehe Leitfaden von Holzforschung Austria zur CE Kennzeichnung von Außentüren.




