Förderungen im Burgenland

Das Land Burgenland fördert seit 1.5.2008 den Einbau von Sicherheitstüren und Alarmanlagen mit 30 % der Anschaffungskosten, als einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss.


WAS wird gefördert?

  • Einbau einer Sicherheitstür bei Wohnungen, die nach der ÖNORM ENV 1627 bzw. ONÖRM B 5338 mit einer Widerstandsklassen von mind. 2 von einem nach den gewerberechtlichen Vorschriften befugten Unternehmen errichtet werden müssen
  • Der Nachweis über den fachgerechten Einbau der Sicherheitstüre ist vom befugten Unternehmen in einem Abnahmeprotokoll zu dokumentieren und zu bestätigen
  • Der nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt 30 % der anerkannten Investitionskosten, jedoch maximal 1.000,-- Euro vom anerkannten Rechnungsbetrag wird ein Selbstbehalt von 500,-- Euro inkl. MWSt. abgezogen
  • Einbau von Alarmanlagen, Selbstbehalt entfällt


Online Informationen finden Sie unter: